Seit 2015 gibt es eine zweite Stufe der Ausbildung in ROMPC. Viele Teilnehmer bisheriger weiterführender Seminare können sich das zukünftig unter einem neuen Zertifikat zusammenfassen lassen. Bisherige Veranstaltungen, wie sie unten aufgeführt sind, können dafür anerkannt werden. Die Beantragung ist jederzeit möglich. Ein Formular, in das die jeweils besuchten Veranstaltungen eingetragen werden können, stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Titel
- ROMPC® Master-Therapeut
- ROMPC® Master-Berater
- ROMPC® Master-Coach
Voraussetzungen
ROMPC® Grundausbildung mit bestandenem Abschlusskolloquium
ROMPC® Grundausbildung als Wiederholer
Anwendererfahrung nach Abschluss der Grundausbildung (mind. ein Jahr)
ROMPC®-Eigentherapie / -Selbsterfahrung
nach Abschluss und / oder während der Grundausbildung: mind. 10 Sitzungen
Die obligatorischen 3 Sitzungen, die für das Abschlusskolloquium der Grundausbildung erforderlich sind, werden nicht mitgerechnet.
Die ROMPC®-Eigentherapie / -Selbsterfahrung wird bei einem zertifizierten ROMPC®-Therapeuten, -Berater oder -Coach in Anspruch genommen.
ROMPC®-Supervision nach Abschluss
nach Abschluss und / oder während der Grundausbildung: mind. 10 Sitzungen.
Die obligatorischen 3 Sitzungen, die für das Abschlusskolloquium der Grundausbildung erforderlich sind, werden nicht mitgerechnet.
Die ROMPC®-Supervision wird bei einem ROMPC®-Ausbilder oder bei einem ROMPC®-Master-Therapeuten, - Berater oder -Coach in Anspruch genommen.
Besuch von mind. 1 mehrmoduligen akkreditierten ROMPC®-Zusatzausbildung (Follow Up)
Besuch von mind. 3 ergänzenden ROMPC®-Workshops (Follow Up)
- einer dieser Workshops sollte sich mit dem Thema „Inneres Team“ befassen
Alternativ zu den 3 ergänzenden ROMPC®-Workshops ist auch 1 weitere mehrmodulige
akkreditierte ROMPC®-Zusatzausbildung anrechnungsfähig.
der Besuch eines ROMPC®-Kongresses ist ebenfalls als ein Workshop-Modul anrechnungsfähig
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind
Der Mastertitel wird vom Kandidaten beim Markeninhaber beantragt.
Die Voraussetzungen, die zur Verleihung des Mastertitels erforderlich sind, werden formlos
nachgewiesen und vorher von einem ROMPC®-Ausbilder geprüft und abgezeichnet.
Für die Verleihung des Mastertitels wird vom Markeninhaber ein Gebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
Der Titel-Zusatzeintrag auf www.rompc.de ist kostenfrei, sofern ein entsprechender Grundeintrag bereits geschaltet wurde.
Wann tritt diese Regelung in Kraft?
01.01.2015
Kassel im Januar 2014
Thomas Weil